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WICHTIGE INFORMATION ZUR REGISTRIERKASSENSICHERHEITSVERORDNUNG 2017 - ÜBERMITTLUNG JAHRESBELEG
Liebe Kunden!
Zum Abschluss des Geschäftsjahres müssen Sie mit Ihrer Registrierkassa einen Jahresbeleg (=Monatsbeleg Dezember = Nullbeleg) erstellen, ausdrucken und diesen mit der Belegcheck App vom Bundesministerium für Finanzen scannen.
Achtung! Der Jahresbeleg ist nicht dasselbe wie eine Jahresabrechnung! Bei der Jahresabrechnung handelt es sich um eine Periodenabrechnung von 1.1. - 31.12.
Wie funktioniert das?
Schritt 1: Erstellung des Jahresbeleges
Der Jahresbeleg wird von unseren Kassen automatisch im neuen Jahr erstellt, sobald die erste Rechnung gemacht wird. Ab diesem Zeitpunkt können Sie den Jahresbeleg einfach ausdrucken, wie und wo man den Jahresbeleg im Kassenprogramm findet, entnehmen Sie bitte unserer „Anleitung zum Drucken des Jahresbeleges" weiter unten. INFO: Sollten Sie mehrere Kassen im Finanzonline angemeldet haben, müssen Sie auch mehrere Jahresbelege drucken.
Schritt 2: Prüfung des Jahresbeleges
Die Überprüfung des Jahresbeleges erfolgt mit der Belegcheck App. Die Überprüfung können Sie entweder selbst durchführen oder vom Steuerberater durchführen lassen.
Falls Sie die Überprüfung selbst durchführen, dann laden Sie sich die Belegcheck App aus dem App Store Ihres Smartphones runter. Geben Sie den Authentifizierungscode aus Ihrem Finanzonlinezugang ein, um sich anzumelden. Danach können Sie den QR-Code des Jahresbeleges scannen.
WICHTIG: Die Überprüfung des Jahresbeleges muss bis spätestens 15. Februar des Folgejahres gemacht werden. Bitte beachten Sie diese Frist unbedingt.
Falls Sie in der Zeitung gelesen haben, dass Sie um Mitternacht den Jahresbeleg erstellen müssen, bevor Sie weiter arbeiten dürfen, dann lassen Sie sich bitte nicht verunsichern. Das Bundesministerium für Finanzen hat schon vor Monaten auf Ihrer Homepage festgehalten, was zu tun ist, wenn man am 31.12. über Mitternacht hinaus Barumsätze tätigt.
"Was tun, wenn…
…Sie ein Geschäft betreiben, das am 31.12. über Mitternacht hinaus Barumsätze erwirtschaftet?
Dann dürfen Sie den Jahresbeleg nach dem letzten Barumsatz des 31.12. bzw. unmittelbar vor Beginn des folgenden Geschäftstages erstellen, wenn Sie die Umsätze nach Mitternacht in Ihrer Buchhaltung dem 31.12. zurechnen.
…Sie einen Saisonbetrieb haben und Ihr letzter Barumsatz war z.B. im September?
Dann wird der Monatsbeleg September (Nullbeleg September) als Jahresbeleg akzeptiert. Die Prüfung dieses Beleges können Sie unmittelbar nach der Erstellung durchführen und müssen dafür nicht bis zum Ende des Kalenderjahres warten."
Anleitung zur Erstellung des Jahresbelegs
NEWS
Infos und Anleitung zum Jahresbeleg in den --> News!
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